Denkmalschutz beunruhigt deutsche Denkmalschutzverbände: „riskante gewinnorientierte Interessen“

Ein neues westfälisches Gesetz könnte die wirtschaftlichen Interessen der Denkmaleigentümer über die Interessen der Allgemeinheit stellen. Dies könnte zu einem leichten Abriss des Erbes führen, befürchtet DSD. Bild: valentynsemenov/Canva

In Deutschland hat ein neues Denkmalschutzgesetz viel Kritik von Denkmalexperten erhalten. Der Entwurf zielt darauf ab, die Rolle von Sachverständigenorganisationen beim Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen zu schwächen. Erstmals in ihrer Geschichte hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) eine eigene Petition gestartet, um die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zu verhindern.

Das von Kulturministerin Ina Scharrenberg vorgeschlagene Gesetz will den Prozess des Denkmalschutzes verkürzen. In der Praxis bedeutet dies, dass Kommunen und Denkmaleigentümer anstelle regionaler Denkmalsfachorganisationen über das Schicksal von Denkmälern entscheiden. „Unsere kleine und damit kostbare Denkmalsammlung ist durch gewinnorientierte Interessen gefährdet“, schrieb der DSD in seinem Petition. „Viele Teile des Gesetzes sind unklar und lassen in der praktischen Umsetzung willkürliche Auslegungen zu.“

Kritischer Rat

Nach mehreren Protesten von Denkmalpflegern wurde der Gesetzentwurf von Minister Scharrenberg geändert. Nun müssen die Konversationsbehörden richtig vorschlagen, welche Strukturen unter Schutz gestellt werden sollen. „Das klingt zunächst gut, aber am Ende ist ihre Entscheidung unverbindlich“, betonte der Westfalen-Landeskurator Holger Mertens gegenüber der Regionalzeitung Westfalenspiegel. „Nur durch die Schaffung des Antragsrechts kann eine Gemeinde verpflichtet werden, sich mit einem möglichen Denkmal zu befassen.“

NRW-Landeskurator Holger Mertens, Bild: LWL

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Einrichtung eines Komitees, das die lokale Politik berät, was mit potenziellen Denkmälern zu tun ist. Den sogenannten Landschaftsverbänden, zwei westfälischen Landesregierungen und kirchlichen Organisationen wird ein Sitz im Rat angeboten, Landespresseagentur Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben gemeldet.

Mertens fragt sich jedoch, ob ein solcher Rat angemessen wäre. „Dies würde den Kirchen die Kontrolle geben, über den Schutz von Denkmälern in ihrem Besitz zu diskutieren“, erklärte er. Ein Sitz im Gremium würde dem Klerus eine privilegierte Stellung im Vergleich zu anderen Denkmalbesitzern verschaffen.

Letztes Wort

Mertens glaubt, dass das eigentliche Problem bisher übersehen wurde. „Das Ministerium stellt fest, dass eine Verkürzung der Verwaltungsverfahren das Ziel dieses Gesetzes ist.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sachverständige Denkmalschutzorganisationen nur an einem Verfahren teilnehmen können, um zu beraten, ob ein Gebäude geschützt werden soll. Ansonsten haben Kommunen und Denkmaleigentümer das letzte Wort über den Schutz, die Sanierung oder den Abriss eines Gebäudes.

Eine Befragung von rund 260 unteren Denkmalbehörden ergab, dass nicht in jeder Gemeinde Fachwissen vorhanden ist

Expertenorganisationen wie die Landschaftsverbände und Landesdenkmalschutzverbände haben in Nordrhein-Westfalen zu wenig Personal, um jeden Einzelfall zu bewerten. „Eine Befragung von rund 260 unteren Denkmalbehörden hat ergeben, dass nicht in jeder Gemeinde Fachwissen vorhanden ist“, so Mertens.

High Stakes

Ob die Landesregierung das Gesetz verabschieden wird, bleibt abzuwarten. Zum Zeitpunkt des Schreibens wurde die von DSD gestartete Petition 8500 Mal unterschrieben. Damit die Petition Wirkung zeigen kann, sind jedoch 29.000 Unterschriften erforderlich. Der Denkmalschutzverband hat noch etwas Zeit, um weitere Unterstützung zu sammeln, da der Landtag von Nordrhein-Westfalen nach der Sommerpause über das Gesetz abstimmen wird. Wann dies genau geschehen wird, sei noch unklar, teilte der DSD in einem Kommentar zu seiner eigenen Petition mit.

Diese Denkmäler sind Kulturgüter, die – wie ein Gemälde im Museum – einzigartig sind und nicht ersetzt werden können

Der Landeskurator ist besorgt über die Folgen des Gesetzes für das westfälische Erbe. „Wir müssen erkennen, was auf dem Spiel steht. In Nordrhein-Westfalen sind nur 1.5 % der Gebäude denkmalgeschützt, im bundesweiten Vergleich sehr wenig“, erklärte er. „Das sind Kulturgüter, die – wie ein Gemälde im Museum – einzigartig und nicht zu ersetzen sind.“ 

Der Landtag von Westfalen in Düsseldorf wird nach der Sommerpause über das Gesetz entscheiden. Bild: no_limit_pictures/Canva

Quelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz (Deutsche), Westfalenspiegel (Deutsch) und Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (Deutsch)

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