ESACH Blog | Entwurf eines Risikobereitschaftsplans gemäß dem zweiten Protokoll des Haager Übereinkommens von 1954

Trotz der Lehren, die aus historischen Erfahrungen gezogen werden können, wird das kulturelle Erbe im Allgemeinen nicht als Schutz vor Kriegsereignissen angesehen. Stadtmanagementpläne für kulturell relevante Kontexte enthalten in der Tat selten vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Schäden eines bewaffneten Konflikts. Maßnahmen, die offensichtlich während der Friedenszeit vorbereitet und umgesetzt werden sollten. Das kulturelle Erbe hat jedoch einen großen Einfluss auf das Image eines Landes und seiner Wirtschaft und ist als solches ein bemerkenswerter Eckpfeiler seiner zukünftigen Entwicklung.

Geschrieben von: Allesandra de Masi

Insgesamt sind wir jedoch nicht unbewaffnet gegen die Zerstörung des Krieges: Ein guter Plan zur Risikobereitschaft für das kulturelle Erbe kann wirklich den Unterschied ausmachen, und das Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) stellte zunächst die grundlegenden Instrumente zur Verfügung, um es zu entwickeln. In diesem Artikel finden Sie einige Informationen zum Rahmen dieses Übereinkommens und einige Lehren aus der direkten Teilnahme an der Ausarbeitung eines Risikovorsorgeplans.

Das Haager Übereinkommen von 1954 und sein zweites Protokoll

Nach der Zerstörung des Zweiten Weltkriegs, die einen großen Verlust an kulturellem Erbe verursachte, entwickelte die UNESCO das "Konvention zum Schutz von Kulturgut im Falle eines bewaffneten Konflikts"Dies ist der erste internationale Vertrag, der ausschließlich dem Schutz des Kulturerbes vor Kriegsschäden gewidmet ist.

Die Konvention und ihre Erstes Protokoll Stellen Sie fest, dass jede Beschädigung von Kulturgütern eines Staates und von Menschen einen Verlust für die gesamte Menschheit darstellt und zum ersten Mal in der Geschichte über das nationale Gesetz zum Schutz des Kulturerbes hinausgeht. Das Übereinkommen unterscheidet insbesondere zwei Schutzgrade: allgemeine und besondere. Die Waren, die dem unterliegen, was definiert ist als besonderer Schutz muss in einem bestimmten Register eingetragen sein und es wird empfohlen, auf das markante Emblem des Blauen Schildes hinzuweisen. Der blaue Schild ist eine gemeinnützige internationale Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Ratifizierung, Achtung und Umsetzung des Übereinkommens zu fördern und durch die Tätigkeit ihres internationalen Gremiums und die Organisation von Spezialschulungen auf der ganzen Welt das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes des kulturellen Erbes zu schärfen.

Darüber hinaus enthält das Übereinkommen eine Liste von Schutzmaßnahmen, die in Friedenszeiten verabschiedet werden müssen und während des Konflikts von allen Parteien eingehalten werden sollten. Die zunehmende Zahl von Straftaten gegen das Kulturerbe am Ende des 20. Jahrhunderts machte jedoch deutlich, dass der Konvent allein das Problem nicht bewältigen konnte, wenn er in seiner jetzigen Form umgesetzt wurde.

Abbildung 1: Das markante Emblem, das Blaue Schild. Quelle: Der blaue Schild

Folglich a Zweites Protokoll Das Haager Übereinkommen wurde 1999 verabschiedet. Mit dem zweiten Protokoll werden die Bestimmungen des Übereinkommens über den Schutz von Kulturgut in Friedenszeiten ausgearbeitet und erweitert, wodurch ein größerer Schutz als zuvor verstärkt wird. Dementsprechend wird die neue Kategorie des erweiterten Warenschutzes geschaffen, die besondere Merkmale aufweist: besonders wichtig für die Menschheit, angemessener Rechtsschutz auf nationaler Ebene und nicht für militärische Zwecke verwendet.

Die Richtlinien für den Erhalt der Erweiterter Schutz sind äußerst praktisch, implizieren die Entwicklung von Plänen im Zusammenhang mit der Bewertung und dem Management von Notfällen und erfordern Maßnahmen zur Schadensminderung in Friedenszeiten. Nach der Veröffentlichung des zweiten Protokolls wurden einige Pilotprojekte gestartet, um die neuen Bestimmungen vollständig umzusetzen und entsprechend den Ergebnissen zu korrigieren.

Der Plan zur Risikobereitschaft

Ein Beispiel für die Anwendung des Zweiten Protokolls war das CIUDAD-Projekt (Cooperation in Urban Dialogue and Development) "War Free World Heritage Listed Cities" (WFWHLC): Ziel des Projekts war es, einen effizienten Plan für die Risikobewertung und das Risikomanagement für die Welterbestätten der Städte Jbeil-Byblos im Libanon und Mtshketa in Georgien zu entwickeln und ihnen so den Status eines erweiterten Schutzes zu verleihen.

Abbildung 2: Das archäologische Gebiet von Byblos. Quelle: WFWHLC-Projektdokumentation

Durch die Analyse der beiden Fallstudien und die Zuordnung der Managementergebnisse zu den Richtlinien des zweiten Protokolls konnten wir ein effizientes Muster des Risikovorbereitungsplans auf der Grundlage von drei wesentlichen Abschnitten entwerfen.

Der erste Abschnitt befasst sich mit allen vorbeugenden Maßnahmen, die in Friedenszeiten zur Risikominderung ergriffen werden sollten. Einige Beispiele hierfür sind Planungsaktionen wie:

  • Planen Sie ein Sicherheitssystem;
  • Schulung eines Fachpersonals, das sofort einsatzbereit ist, sobald der Notfall eintritt;
  • Sensibilisierung der Bürger, sich bei Bedarf aktiv für den Schutz des kulturellen Erbes einzusetzen;
  • Identifizieren Sie sichere Bereiche, die als Unterstände und Lager genutzt werden sollen, wenn das bewegliche Erbe verlagert werden muss.

Darüber hinaus erfordert der Plan auch vorbeugende Maßnahmen, die ein detailliertes Verständnis der Merkmale des Kulturerbes erfordern, und dies, weil Sie nur durch tiefes Wissen über das zugehörige Kulturgut die besten Maßnahmen zum Schutz des Kulturguts auswählen können. In dieser Ansicht umfassen sinnvolle Aktionen:

  • Planen Sie ein Überwachungssystem für den Erhaltungszustand und die Änderungen des Kulturerbes
  • Katalogisieren Sie kulturelle Objekte, wenn möglich mit digitalen Werkzeugen.

Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem Notfallmanagement. Während der Krise müssen wir:

  • Umsetzung der bereits vorbereiteten Präventionsmaßnahmen;
  • Benachrichtigen Sie die Vorgesetzten, die die Intervention von Fachpersonal und Freiwilligen organisieren.
  • Schützen Sie das unbewegliche Erbe;
  • Evakuieren Sie gegebenenfalls das bewegliche Erbe.

Schließlich werden im dritten Abschnitt die Maßnahmen nach dem Notfall als Prioritäten aufgeführt:

  • Überprüfen Sie die Kataloge, um festzustellen, wo sich die Objekte befinden und wie ihre Bedingungen sind.
  • Überprüfen Sie die Stabilität der Strukturen.
  • Sichern Sie das beschädigte Erbe.
  • Vorläufige Wiederherstellung des beschädigten Erbes durchführen;
  • Bringen Sie das bewegliche Erbe nach Möglichkeit an seinen ursprünglichen Ort zurück.

Nützliche Tipps, die wir aus dem WFWHLC-Projekt gelernt haben

Bei der Analyse von zwei Fällen, die so unterschiedlich und doch so ähnlich waren, haben wir gelernt, dass wir drei Grundlagen berücksichtigen müssen, um einen Plan zu entwerfen, der möglicherweise die kritischste Situation bewältigen kann.

Erstens sollte der Ansatz für jedes Risiko und Objekt multidisziplinär sein. Dies führt zu einem besseren Verständnis der Probleme und einem effizienteren Einsatz von Ressourcen. Zweitens sollte die Kulturstätte als komplexes System mit einem allgegenwärtigen unvorhersehbaren Element der Unsicherheit konzipiert werden. Und schließlich sollte jeder Standort unter verschiedenen Gesichtspunkten gründlich untersucht werden: Wir sollten in der Tat seine Geschichte, die Verfahren seiner Erhaltung und die Liste der Notfälle untersuchen, mit denen er sich im Laufe der Jahrhunderte befassen musste, um die Räumlichkeiten für seinen Standort besser zu adressieren Erhaltung. Diese Daten könnten nicht nur nützlich sein, um dieses Erbe zu schützen, sondern auch, um eine ordnungsgemäße Aufwertung und Verwirklichung zu planen, und eine ordnungsgemäße Aufwertung und Verwirklichung werden als erster Schritt zur korrekten Bewahrung des Erbes anerkannt.

Abbildung 3: Ansicht des Weltkulturerbes von Mzcheta. Quelle: WFWHLC-Projektdokumentation

Nach diesen Richtlinien konnte das WFWHLC-Projekt das Mtskheta-Dossier einreichen, und 2016 erhielt das Weltkulturerbe „Historische Denkmäler von Mtskheta“ das Erweiterter Schutz!

Über den Autor

Alessandra De Masi ist Doktorandin an der Universität von Bologna; Ihre Forschung konzentriert sich auf den Schutz und die Erhaltung des gefährdeten Erbes. 2013 war sie Teil des Projekts „War Free - World Heritage Listed Cities“. Sie arbeitet auch mit dem Maniscalco Center - Netzwerk für Forschung und Dokumentation zum Erbe des Risikos, Ziel ist es, das Interesse der Öffentlichkeit an der Risikoprävention zu wecken.

Referenzen

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Englisch veröffentlicht. Texte in anderen Sprachen werden KI-übersetzt. Um die Sprache zu ändern: Gehen Sie zum Hauptmenü oben.