Kulturerbeexperten wollen reden, aber deutsche Lokalpolitiker wollen nicht zuhören

Von Moritz Richter

Köln/Kölner Brücke. Bild über Pixabay
Köln/Kölner Brücke. Bild über Pixabay

Der Denkmalschutzbund (Denkmalschutz Bündnis) bekämpft Bedenken Änderungen des Erbrechts in der Region Rhein-Westfalen in Deutschland. Moritz Richter, ein europäischer Jugendbotschafter für das Kulturerbe aus der Region, teilt seine Erfahrungen mit dem Versuch, Politiker davon zu überzeugen, auf Kulturerbeexperten zu hören.

Ein Kommentar zum Erlass des neuen Denkmalschutzgesetzes

Der Zweck jedes neuen Gesetzes besteht darin, eine bestehende Situation zu verbessern. Das vom NRW-Landtag am 6. April 2022 beschlossene neue Denkmalschutzgesetz erfüllt dieses Kriterium nicht. Trotz massiver Kritik von Denkmalexperten wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Denkmale des Landes nicht nachhaltig schützt, sondern gefährdet.

Denkmalexperten werden nicht gehört – öffentliche Debatte unerwünscht

Seit 2020, als der erste Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurde, gibt es ein Denkmalschutzbündnis (Denkmal-Schutzbündnis) gebildet, die sich seitdem kontinuierlich und proaktiv für einen öffentlichen Dialog zur Verbesserung des Gesetzesvorschlags und zur Unterstützung der Politik eingesetzt hat, um die beste Lösung zum Schutz unseres wertvollen Erbes zu finden.

Der Denkmalschutzbund besteht aus einer Vielzahl von Denkmalinitiativen, renommierten Vereinen und Verbänden, Experten, Wissenschaftlern, Restauratoren, Kunsthistorikern, Professoren, Architekten, Kulturbeauftragten, aktiven Bürgern, engagierten haupt- und ehrenamtlichen Denkmalpflegern. Sie alle haben mit unermüdlichem Einsatz ihre Kritik an der Neufassung des Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Sie alle verfügen über die notwendige Expertise, um dieses Gesetz einzuordnen und zu bewerten. Die Stimmen sind klar und lehnen das Gesetz in seiner Form von Anfang an entschieden ab.

Eine Vielzahl von Aktionen wurden vom Denkmalschutzbund geplant und umgesetzt

Seit 2020 organisierte der Denkmalschutzbund eine Vielzahl von Aktionen, um sich in den Prozess der Verbesserung des Denkmalschutzgesetzes einzubringen und aktiv zu werden. Podiumsdiskussionen, öffentliche Foren, Universitätsveranstaltungen wurden organisiert. Sogar eine Petition mit 24.500 Stimmen wurde erstellt und offiziell an das zuständige politische Gremium übergeben. Jeder einzelne der oben genannten Bündnispartner hat eine Erklärung veröffentlicht und an den zuständigen Minister gerichtet. Organisationen wie Europa Nostra wurden eingebunden, um eine europäische Perspektive einzubeziehen und zu thematisieren, dass das neue Gesetz nicht den globalen und europäischen Standards im Bereich Denkmalpflege und -schutz entspricht. Als letztes Mittel wurde eine sogenannte „Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes“ veröffentlicht und der Landesregierung übergeben. Alles mit dem übergeordneten Ziel, das bewährte Denkmalschutzgesetz von 1980 weiterzuentwickeln und gemeinsam mit der Regierung zu verbessern.

Der westfälische Landtag in Düsseldorf. Bild: Canva

Außerordentliches Engagement von Denkmalexperten

Alle Aktionen zusammen unterstreichen in außerordentlicher Weise das Engagement des Denkmalschutzbundes seit 2020. Aber sie wurden nicht gehört und von der Politik nicht so in die öffentliche Debatte einbezogen, wie sie es hätten sein sollen. Alle Taten und aller guter Wille blieben ungehört. Gesprächsangebote blieben wirkungslos, ein echter Dialog war nicht erlaubt. Demokratie sollte durch eine breite parlamentarische Debatte unter Einbeziehung von Experten auf dem jeweiligen Gebiet unterstützt werden. Das ist hier nicht passiert.

Politische Interessen einzelner Akteure haben Vorrang vor dem gesellschaftlichen Wohl

Neben den deutlichen inhaltlichen Schwächen des Gesetzes ist der Ausschluss von Sachverständigen aus dem Gesetzgebungsverfahren der Hauptkritikpunkt. Dabei haben politische Interessen einzelner Akteure Vorrang vor dem gesellschaftlichen Wohl und vor der Meinung unbestrittener Experten. Die ohnehin sehr geringe Denkmalzahl in Nordrhein-Westfalen (1.5 % des gesamten Gebäudebestands) ist durch profitorientierte Interessen und eine aktive Verdrängung von Expertise und Beratung gefährdet. Der Gesetzgebungsprozess war eines demokratischen Prozesses unwürdig und die Nichtbeachtung durch die Politik spricht für sich.

Der Appell an die Politik geht weiter

Obwohl das Gesetz verabschiedet ist und kurz vor dem Inkrafttreten mit dem 1st Juni 2022 geht das Engagement der Monument Alliance weiter. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist erneut aufgerufen, das Angebot des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit anzunehmen und gemeinsam an einem Denkmalschutzgesetz zu arbeiten, das einer der ältesten Kulturlandschaften Europas würdig ist. Der Denkmalschutz muss wieder zu einem zentralen kulturpolitischen Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen werden.

Das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1980 beginnt mit einem Kernsatz, der von der Landesregierung ersatzlos gestrichen wird: „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollten der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“ Ein Satz, der wie kein anderer auf die demokratische Bedeutung und gesellschaftliche Bedeutung des Denkmalschutzes hinweist. Darauf sollten wir nicht verzichten.

Über den Autor

Moritz Richter ist ein Architekt, der sich auf die Konservierung und den Erhalt von Kulturbauten spezialisiert hat. Sein Schwerpunkt und seine Leidenschaft liegen in der Architekturgeschichte und -theorie. Neben seiner architektonischen Tätigkeit forscht er als Doktorand an der Kunstakademie Düsseldorf architekturtheoretisch und kunsthistorisch zur Architektur des Akademiehauptgebäudes des 19. Jahrhunderts

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Englisch veröffentlicht. Texte in anderen Sprachen werden KI-übersetzt. Um die Sprache zu ändern: Gehen Sie zum Hauptmenü oben.

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