In einer gemeinsamen Erklärung fordern ICOM / ICOMOS die sofortige Aufhebung der Klassifizierung von Stickstoff als biozider Wirkstoff (giftiger Stoff wie ein Pestizid) für Anwendungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes in der gesamten EU.
Stickstoff wird weltweit zur Erhaltung von Denkmälern und Museumsobjekten im Rahmen eines integrierten Schädlingsbekämpfungssystems (IPM) anstelle anderer potenziell gefährlicher chemischer Substanzen verwendet. Es gibt keine gleichwertige Alternative in Bezug auf die Erhaltung und die menschliche Gesundheit, sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher von Einrichtungen des kulturellen Erbes.
Zusammenfassend ist das Stickstoffverbot aus gesundheitlichen Gründen nicht gerechtfertigt. Es ist schlecht für die Gemeinschaft zur Erhaltung des kulturellen Erbes, weniger Auswahlmöglichkeiten für Behandlungsinterventionen zu haben, wobei die anoxische Behandlung zu den am besten mit vielen Materialien und Objekten kompatiblen gehört. Schließlich schadet das Verbot auch wirtschaftlich dem Markt der europäischen Akteure im IPM-Geschäft und begünstigt weniger nachhaltige und riskantere Behandlungen.
Aus der gemeinsamen Erklärung
Daher fordern ICOM und ICOMOS gemeinsam die nationalen Ministerien, das Europäische Parlament und den Rat auf, die Einstufung von Stickstoff als bioziden Wirkstoff in der gesamten Europäischen Union so bald wie möglich aufzuheben. Wir befürworten eine Lösung, bei der die Verwendung von Stickstoff für diesen speziellen Zweck zur Erhaltung des kulturellen Erbes für die gesamte Europäische Union ratifiziert wird.
Lesen Sie mehr (und sehen Sie sich die vollständige Erklärung in Englisch, Französisch und Spanisch an / laden Sie sie herunter) unter ICOMOS.