Am 17. Mai 2019 wurde die „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die neuen EU-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Paul Keller, politischer Berater der Europeana Foundation, erläutert die Änderungen, die diese neuen Regeln für die Institutionen des europäischen Kulturerbes mit sich bringen.
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