Europäische Kommission erwägt Ausnahmen für die Verwendung von Blei in der Kulturerhaltung

Die Europäische Kommission prüft mögliche Ausnahmen für die Verwendung von Blei bei der Erhaltung des kulturellen Erbes und reagiert damit auf die Bedenken von Handwerkern hinsichtlich der Auswirkungen strenger Umweltvorschriften auf traditionelle Handwerke, die für die Erhaltung des reichen historischen Erbes Europas von entscheidender Bedeutung sind.

In einer aktuellen Petition haben Kunsthandwerker in ganz Europa Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verbots der Verwendung von Blei bei der Erhaltung des kulturellen Erbes geäußert. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwägt, Blei, ein Material, das in verschiedenen traditionellen Handwerken unverzichtbar ist, in die Liste der Stoffe aufzunehmen, die gemäß der REACH-Verordnung zulassungspflichtig sind.

Ivo Rauch, Vertreter deutscher Kunsthandwerker und Mitglied des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees zur Konservierung von Glasmalereien, betonte die entscheidende Rolle von Blei bei der Restaurierung und Herstellung kulturell bedeutender Gegenstände wie Glasmalereien und historischer Musikinstrumente. Die Petition fordert eine Ausnahmeregelung für die handwerkliche Verwendung von Blei und unterstreicht dessen Bedeutung für die Erhaltung des europäischen Kulturerbes.

Die Europäische Kommission hat reagiert, indem sie die besonderen Bedürfnisse des Kulturerbesektors anerkannt hat. Während Blei für seine Toxizität bekannt ist und in vielen Industrien reguliert wird, erwägt die Kommission die Notwendigkeit von Ausnahmen für seine Verwendung im Kulturerhalt.

Dieser Dialog unterstreicht eine breitere Debatte über die Balance zwischen öffentlicher Gesundheit und kulturellem Schutz, während Europa sich angesichts der Umwelt- und Gesundheitsvorschriften mit der Komplexität der Erhaltung des kulturellen Erbes auseinandersetzt.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Englisch veröffentlicht. Texte in anderen Sprachen werden KI-übersetzt. Um die Sprache zu ändern: Gehen Sie zum Hauptmenü oben.

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